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    Die Berufsordnung der Landesärztekammer Thüringen vom 21. Oktober 1998 wurde zuletzt geändert am 11. April 2016 und veröffentlich im Ärzteblatt Thüringen, Mai 2016, S. 304.

    Sie beginnt mit dem sog. Gelöbnis:

    Gelöbnis
    Für jede Ärztin und jeden Arzt gilt folgendes Gelöbnis:
    “Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patientinnen und Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patienten hinaus wahren. Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen weder aufgrund einer etwaigen Behinderung noch nach Religion, Nationalität, Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung.
    Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden. Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern sowie Kolleginnen und Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich auf meine Ehre.”
    Berufsordnung der Landesärztekammer Thüringen
    Birgit OehlmannRechtsanwältin
    Berufsordnung der Landesärztekammer Thüringen
    Andrea KahleRechtsanwältin