Mühlhausen
Telefon: 03601 48 32 0

Leinefelde
Telefon: 03605 544 330

Gotha
Telefon: 03621 510 18 60 (RAe)
Telefon: 03621 510 18 00 (StB)

oder schreiben Sie hier eine Mail:





    Felder mit * sind Pflichtangaben.

    Übernahme oder Neugründung

    Nach dem Entschluss, in die Selbstständigkeit zu gehen und sich als Vertragsarzt niederzulassen, steht der Existenzgründer vor der Frage, entweder eine bestehende Praxis zu übernehmen oder eine solche neu zu gründen. Oftmals wird ihm bedauerlicherweise die Entscheidung bereits dadurch abgenommen, dass an dem Wunschstandort eine Neugründung aufgrund von Zulassungsbeschränkungen nicht immer möglich ist, daher dann lediglich noch eine Praxisübernahme in Betracht kommt. Bei Zahnmedizinern beträgt die Quote der Praxisübernahmen immerhin 65%, ähnliche Quoten werden auch bei anderen Fachrichtungen genannt, wobei es da erhebliche regionale Unterschiede gibt.

    Vorteile der Übernahme

    Es gibt offensichtliche Vorteile einer Praxisübernahme: Der Übernehmer kann auf ein eingespieltes Personalteam zugreifen, braucht also nicht erst nach geeignetem Personal auf dem ohnehin angespanntem Arbeitsmarkt suchen. Die Arbeitsabläufe sind bereits auf der Basis Jahrzehnte langer Erfahrungen strukturiert und das Praxisinventar und die technischen Einrichtungen sind danach ausgerichtet. Es bestehen eingespielte Beziehungen zu Lieferanten und externen Dienstleistern. Der entscheidende Vorteil liegt jedoch in der Übernahme des bereits bestehenden Patientenstamms, sodass die bei der Neugründung nahezu immer entstehenden Anlaufverluste ausbleiben.

    Risiken der Übernahme

    Ganz schnell können diese Vorteile jedoch auch in kaum mehr beherrschbare Nachteile umschlagen, dann nämlich, wenn die getroffenen Annahmen nicht stimmen. Eine tiefgreifende Standort- und Bestands- und Zukunftsanalyse sind daher genauso unerlässlich wie Recherchen über den Ruf des Vorgängers und seiner Praxis. Die Praxisübernahme eines Arztes, der wegen Videobeobachtung von Patientinnen und Mitarbeiterinnen auf Toilette oder Umkleidekabine Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen oder sogar einer rechtskräftigen Verurteilung geworden ist, dürfte nahezu immer zum Scheitern verurteilt sein, gleich wie ertragsreich dessen betriebswirtschaftliche Zahlen ausgesehen haben mögen oder wie hochwertig die Ausstattung der Praxis gewesen sein mag.

    Risikominimierungsoptionen

    Bei der Praxisübernahme ist eine professionelle Hilfestellung durch einen damit vertrauten Rechtsanwalt und Steuerberater aus unserer Sicht unerlässlich. Neben den Jahresabschlüssen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen mindestens der letzten 3 Jahre, die im Detail einer Überprüfung und Bewertung zugänglich gemacht werden müssen, ist die Aktualität der Patientenkartei von herausragender Bedeutung. Es macht wenig Sinn, viel Geld für eine hohe Anzahl von „Karteileichen“ zu zahlen. Sind weiterhin in Anrechnung auf den Kaufpreis noch Kredite zu übernehmen oder Leasingverträge? Welche Laufzeit und welchen Mietzins weist der bestehende Mietvertrag auf? Sind dort ggf. einseitige Verlängerungsoptionen für den Mieter enthalten? Gibt es Erweiterungsmöglichkeiten? Wie sind die Arbeitsverträge mit den Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen ausgestaltet? Welche Betriebszugehörigkeit haben diese? All diese Fragen sind zu untersuchen, zu analysieren und daraus entstehende Risiken zu bewerten und ggf. zu verpreisen. Letztlich ist dies alles Bestandteil einer Buyers-Due-Diligence-Prüfung, deren Durchführung wir bei der Übernahme einer Arztpraxis oder Apotheke immer empfehlen, ggf. auch in „abgeschwächter“ Form. Das Ergebnis dieser Prüfung ist die Ermittlung eines oder des angemessenen Kaufpreises.

    Anlaufverluste bei Neugründung

    Bei einer Neugründung einer Praxis ist in der Regel mit einer längeren Anlaufphase zu kalkulieren, es entstehen oftmals Anlaufverluste, die bei der Gesamtfinanzierung Berücksichtigung finden müssen, etwa durch Einräumung eines ausreichend bemessenen Kontokorrentrahmens. Davor allerdings steht die Suche nach den geeigneten (und bezahlbaren) Räumlichkeiten und die Einrichtung der Praxis nach den eigenen ästhetischen und logistischen Vorstellungen. Auch bei diesen Fragestellungen sollten Sie sich Hilfe bedienen, insbesondere bei der Ausgestaltung des Mietvertrages. Es ist gänzlich unverständlich, wie häufig bei solcherart Verträgen mit Laufzeiten oftmals über mehr als 10 Jahren und Gesamtverpflichtungen im sechsstelligen Bereich die notwendige professionelle Beratung im Vorfeld vernachlässigt wird. Ein Großteil der späteren streitigen Auseinandersetzungen vor Gericht mit teilweise existenziellen Risiken könnte so vermieden werden.

    Einzelfallanalyse erforderlich

    Anders etwa als bei der Neugründung einer Zahnarztpraxis, die regelmäßig deutlich höhere Kosten als die Übernahme einer bestehenden Praxis erfordert, sollen sich nach diversen Untersuchungen die Kosten einer Neugründung Im Übrigen im Verhältnis zu einer Übernahme in etwa die Waage halten. Wir haben so unterschiedliche Erfahrungen insbesondere bezüglich der Fachrichtung und der jeweiligen Region, dass wir eine derart generelle Aussage nicht teilen können, diese schlichtweg für wertlos erachten. Wenn nur ein Parameter aus der „Norm“ fällt, kann sich die Waage krass in die eine oder andere Richtung neigen. Es bedarf in jedem Einzelfall einer detaillierten Analyse.

    Praxisübernahme oder Neugründung?
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
    Praxisübernahme oder Neugründung?
    Thomas HansenRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht