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    Für die vertragsärztliche Zulassung sind zunächst einmal die bestehenden Zulassungsbeschränkungen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung zu beachten. Ausgehend von den jeweils fortgeschriebenen Bedarfsplänen ergeben sich örtliche Möglichkeiten der Zulassung. Die von der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen veröffentlichten Bedarfspläne führen zu aktuellen Zulassungsmöglichkeiten.

    Finden Sie dort die von Ihnen gesuchte Fachrichtung in der von Ihnen bevorzugten Region wieder, steht einem Zulassungsantrag nichts mehr entgegen.

    Vertragsärztliche Zulassung
    Birgit OehlmannRechtsanwältin
    Vertragsärztliche Zulassung
    Andrea KahleRechtsanwältin