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    Der Begriff Medizinrecht bezeichnet die rechtliche Ausgestaltung der zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient, ebenso aber auch die Rechtsbeziehungen von Ärzten untereinander, die allerdings weit überwiegend gesellschaftsrechtlicher Natur sind.  Weiterhin werden darunter berufsrechtliche Regelung, die öffentlich-rechtlicher Natur sind, gefasst. Das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten rundet die Begriffsbestimmung schließlich ab.

    In der Öffentlichkeit wird dieses Rechtsgebiet zunächst mit dem allgemeinen Gebiet der Arzthaftung, also dem haftungsrechtlichen Verhältnis zwischen Arzt und Patient, gleichgesetzt. Auch wenn wesentliche Teile auch in insbesondere in der anwaltlichen Praxis das Arzthaftungsrecht betreffen, spielen auch gebührenrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), ärztliches Berufsrecht, arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht und spezialgesetzliche Regelungen eine Rolle.

    Das Recht der Pflegeberufe, das Recht der Apotheken und das Pharmarecht zählen wir ebenso im weiteren Sinne zum Medizinrecht. Ein Aspekt, nämlich das sog. Arztstrafrecht, behandeln wir ebenfalls gesondert. 2004 wurde in Deutschland im Übrigen die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht eingeführt.

    Angesichts der Vielzahl der zwischenzeitlich existierenden Fachanwaltschaften, aktuell 23, und der Begrenzung auf max. 3 Fachanwaltstitel pro Rechtsanwalt haben wir – wie andere Kanzleien auch – die strategische Entscheidung getroffen, lediglich klar definierte Einzelbereiche aus dem umfänglichen Gebiet des Arzt- und Medizinrechts unseren Mandanten anzubieten. So gibt es beispielsweise selbst ernannte sog. Patientenanwälte, die ausschließlich den Bereich des Arzthaftungsrechts bearbeiten. Andere Rechtsanwälte sind Spezialisten im Krankenhausrecht oder im Arzneimittelrecht. Der Kollege Laux aus Berlin wirbt z.B. mit der Aussage „100 % nur für Patienten tätig“. Die Kanzlei OEHLMANN wiederum konzentriert sich im Rahmen ihrer sonstigen Schwerpunkte in erster Linie auf

    das Berufsrecht von Ärzten, Apothekern und sonstiger Heilberufe einschließlich Approbation und Kassenzulassung

    die gesellschaftsrechtlichen Beziehungen von Angehörigen aller Heilberufe von der Praxisgründung bis hin zu gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen

    die Sanierung, Umstrukturierung und ggf. auch Insolvenzbegleitung von Ärzten und Apothekern einschließlich zulässiger Asset-Protection im Vorfeld

    die Praxisnachfolge / Unternehmensnachfolge / erbrechtliche Regelungen

    die steuerberatende und steuergestaltende Begleitung der Mandanten

    die arbeitsrechtliche Beratung sowohl von Arbeitgebern (hier auch bei der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern im In- und Ausland), als auch von angestellten Ärzten, Apothekern und Angehörigen sonstiger Heilberufe in der Auseinandersetzung mit ihrem Arbeitgeber

    das sog. Arztstrafrecht, Verteidigung in Verfahren wegen der behandlungstypischen Deliktsformen der Körperverletzung, der fahrlässigen Tötung und der Tötung auf Verlangen (Sterbehilfe) ebenso wie bei Vermögensdelikten (Abrechnungsbetrug)

    Vertretung von Patienten gegen Krankenkassen und Privatversicherungen wegen Übernahme von Behandlungskosten

    Schwerpunkt Medizinrecht
    Birgit OehlmannRechtsanwältin
    Schwerpunkt Medizinrecht
    Ulrike LamprechtRechtsanwältin
    Schwerpunkt Medizinrecht
    Andrea KahleRechtsanwältin
    Schwerpunkt Medizinrecht
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
    Schwerpunkt Medizinrecht
    Thomas HansenRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht