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Ein Praxisnetz ist ein Zusammenschluss von selbstständig tätigen Vertragsärzten verschiedener Fachrichtungen und Psychotherapeuten. Der Anspruch ist es, eine interdisziplinäre, kooperative, wohnortnahe ambulante medizinische Versorgung zu organisieren mit dem Ziel, die Qualität sowie die Effizienz der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen einer intensivierten fachlichen Zusammenarbeit zu steigern.
Tätigkeitsort
- zusammenhängendes Gebiet, kein zentraler Standort
- wohnortnahe Versorgung
Art der Kooperation
- Kooperation zwischen Vertragsärzten, Psychotherapeuten und auch anderen Gesundheitsberufen aus dem ambulanten und/oder stationären Bereich
- ein schriftlicher Vertrag regelt die Zusammenarbeit
Vorteile
- fachlicher Austausch mit Kollegen
- sektorenübergreifende Zusammenarbeit, zum Beispiel mit Krankenhäusern und Pflegeheimen
- abgestimmte Patientenversorgung
- einheitliche Qualitätsstandards
- hohe Patientenzufriedenheit
Struktur
- gemeinsames Management
- eine Geschäftsstelle
- keine gemeinsame KV-Abrechnung
Bekanntgabe
- Anzeige als Praxisverbund bei der zuständigen Landesärztekammer
- keine Genehmigung durch Zulassungsausschuss erforderlich
Anerkennung
- Anerkennung als besonders förderungswürdiges Praxisnetz möglich
- Anforderungen in KBV-Rahmenvorgabe und KV-Richtlinien geregelt
- Antragstellung bei der KV
Rechtsform
- Personengesellschaft, eingetragene Genossenschaft, eingetragener Verein oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
(Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung)