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    Ein Praxisnetz ist ein Zusammenschluss von selbstständig tätigen Vertragsärzten verschiedener Fachrichtungen und Psychotherapeuten. Der Anspruch ist es, eine interdisziplinäre, kooperative, wohnortnahe ambulante medizinische Versorgung zu organisieren mit dem Ziel, die Qualität sowie die Effizienz der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen einer intensivierten fachlichen Zusammenarbeit zu steigern.

    Tätigkeitsort

    • zusammenhängendes Gebiet, kein zentraler Standort
    • wohnortnahe Versorgung

    Art der Kooperation

    • Kooperation zwischen Vertragsärzten, Psychotherapeuten und auch anderen Gesundheitsberufen aus dem ambulanten und/oder stationären Bereich
    • ein schriftlicher Vertrag regelt die Zusammenarbeit

    Vorteile

    • fachlicher Austausch mit Kollegen
    • sektorenübergreifende Zusammenarbeit, zum Beispiel mit Krankenhäusern und Pflegeheimen
    • abgestimmte Patientenversorgung
    • einheitliche Qualitätsstandards
    • hohe Patientenzufriedenheit

    Struktur

    • gemeinsames Management
    • eine Geschäftsstelle
    • keine gemeinsame KV-Abrechnung

    Bekanntgabe

    • Anzeige als Praxisverbund bei der zuständigen Landesärztekammer
    • keine Genehmigung durch Zulassungsausschuss erforderlich

    Anerkennung

    • Anerkennung als besonders förderungswürdiges Praxisnetz möglich
    • Anforderungen in KBV-Rahmenvorgabe und KV-Richtlinien geregelt
    • Antragstellung bei der KV

    Rechtsform

    • Personengesellschaft, eingetragene Genossenschaft, eingetragener Verein oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

    (Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung)

    Praxisnetz
    Thomas HansenRechtsanwalt
    Praxisnetz
    Andrea KahleRechtsanwältin