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    Wer sich für die Begründung einer eigenen selbstständigen Existenz entschieden hat, hat Fragestellungen nach der Vereinbarkeit der Selbstständigkeit mit Familie, Kinder, Hobbys und Eigeninteressen längst abgewogen und entschieden. Wie bei jeder anderen Existenzgründung auch sind hierbei in erster Linie betriebswirtschaftliche Themen einer Beantwortung zuzuführen. Schließlich soll die Existenzgründung wirtschaftlich reüssieren.

    Das Fachgebiet, innerhalb dessen die Niederlassung erfolgen soll, steht aufgrund der voraus gegangenen Facharztausbildung in der Regel bereits fest. Mit der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin kommt in der Regel eine Niederlassung als sog. Hausarzt in Frage. Bereits am Anfang stellt sich oft auch die Frage Neugründung oder Praxisübernahme. Beides hat Vor- und Nachteile. die Beantwortung dieser Frage kann jedoch entgegen anderslautender Meinungen unserer Erachtens nicht generell, sondern nur in jedem Einzelfall beantwortet werden.

    In Deutschland benötigt der niederlassungswillige Arzt eine Zulassung als Vertragsarzt von der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Erst mit dieser Zulassung ist man berechtigt, bei einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherte zu behandeln. Um als Vertragsarzt zugelassen zu werden, hat man sich in ein Arztregister einzutragen. Für diese Eintragung wiederum muss man (s)eine Approbation und eine abgeschlossene Weiterbildung in einem medizinischen Fachgebiet vorweisen. Arztregister werden von der Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes geführt.

    Bei der Zulassung als Vertragsarzt ist der künftige Vertragsarztsitz anzugeben. Dieser und die damit verbundene Standortauswahl wiederum ist abhängig von den Zulassungsmöglichkeiten in dem jeweiligen Fachgebiet. Bei der Wahl des jeweiligen Vertragsarztsitzes kann durchaus auf das Angebot Thüringer Ärztescout zurückgegriffen werden, sofern sich der geplante Vertragsarztsitz im Gebiet dieses Bundeslandes befindet. Der Ärztescout ist ein gemeinsames Angebot der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, der Landesärztekammer, verschiedener Krankenkassen und des Thüringer Gesundheitsministeriums.

    Für die Wahl der richtigen Rechtsform, Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft oder Berufsausübungsgemeinschaft sollten Sie daneben die Hilfestellung weiterer professioneller Berater in Anspruch nehmen, namentlich erfahrener Fachanwälte im Steuerrecht und im Gesellschaftsrecht, weiterhin auch den künftig ins Auge gefassten Steuerberater sogleich in die Weichenstellungen mit einbeziehen.

    Gründung einer Arztpraxis
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
    Gründung einer Arztpraxis
    Thomas HansenRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht