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Auch bei der Übernahme oder der Übertragung einer Arztpraxis ist nach unserer Erfahrung die Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung unerlässlich. Natürlich wird diese nicht in dem Umfang und der Tiefe wie etwa bei der Übernahme eines Firmenkonsortiums mit 5 Tochtergesellschaften und ebenso vielen ausländischen Niederlassungen erforderlich sein. Dies ist ja auch eine Kostenfrage. In deutlich abgeschwächter Form kann und sollte darauf jedoch nicht verzichtet werden. Je nach Größe und Ausrichtung des „Zielunternehmens“ stehen jedoch Investitionsvolumina zwischen 100.000 € bis hin zu weit über 1 Million € im Raum.
Eine Due-Diligence-Prüfung bezeichnet eine mit „gebotener Sorgfalt“ durchgeführte Risikoprüfung, die grundsätzlich durch den Käufer beim Kauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien sowie bei einem Börsengang erfolgt. Due-Diligence-Prüfungen analysieren Stärken und Schwächen des Objekts sowie die entsprechenden Risiken und spielen daher eine wichtige Rolle bei der Wertfindung des Objektes. Käufer und Verkäufer vereinbaren Zeitraum und Umfang für die Due-Diligence-Prüfung, dabei kann ggf. die Zahlung einer Gebühr vereinbart werden, falls ein Kauf nicht zustande kommt. Unterstützt wird der Käufer bei den Due-Diligence-Prüfungen von Steuerberatern, Anwälten, Wirtschaftsprüfern und Fachleuten mit spezifischen Kenntnissen. (Quelle: Wikipedia)
Wir tätigen solche Prüfungen schon seit vielen Jahren in den verschiedensten Branchen, insbesondere auch bei der Übergabe bzw. Übernahme von Arztpraxen und Apotheken, Anwaltskanzleien und Steuerberatungskanzleien. Dabei kommen uns auch entsprechende Abwicklungserfahrungen zugute. Nicht selten nämlich steht für den Verkäufer neben der Übergabe an einen Nachfolger als Alternative nur noch die Abwicklung der Praxis im Raum, die mit teilweise erheblichen Kosten einher gehen kann. Dieser Umstand wiederum muss sich zumindest nach unserer Auffassung auf den Kaufpreis auswirken! Neben der positiven Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises für das „Zielunternehmen“, nämlich die zum Verkauf stehende Praxis oder Kanzlei, kommt daher auch die Einpreisung des vermiedenen Verlustes für den Verkäufer in Betracht. So gelangt man dann zu einem Ergebnis, das für den Verkäufer immer noch einen signifikanten Vorteil in Relation zu der Abwicklung bedeutet, für den Käufer hingegen einen Kaufpreis unterhalb des als angemessen erachteten Kaufpreises. Derartige Konstellationen hängen jedoch von zahlreichen Faktoren, z.B. von der Fachrichtung, von regionalen Besonderheiten und etwa bestehenden Zulassungsbeschränkungen ab.
Die Due-Diligence-Prüfung für den Käufer:
Hier veranlasst – wie nahezu immer – der Käufer die Due Diligence. Er wählt die entsprechenden Fachleute aus, die für ihn das „Zielunternehmen“ untersuchen. Das Untersuchungsergebnis fließt in den Kaufpreisvorschlag des Käufers bzw. in die von ihm geforderten Gewährleistungen ein.
Die Due-Diligence-Prüfung für den Verkäufer:
Bei dieser bereitet der Verkäufer selbst durch eine Due Diligence seine Praxis oder Apotheke für einen Verkauf vor. Er wird nach der Due Diligence in die Lage versetzt, evtl. Schwachstellen zu erkennen und noch vor dem Verkauf zu beseitigen. Auf diese Weise ist er vor negativen Überraschungen nach einer Käufer-Due-Diligence geschützt bzw. entsprechend vorbereitet. Eine Verkäufer-Due-Diligence bietet sich auch in den Fällen an, wenn die Praxis oder Apotheke mehreren Käufern angeboten werden soll, da hierdurch der zeitliche und fianzielle Aufwand auf der Käuferseite reduziert wird. Die Verkäufer-Due-Diligence ist gerade im Hinblick auf die Vielzahl anstehender Unternehmensnachfolgen in Deutschland stark im Kommen. Sie ist regelmäßiger Bestandteil unserer diesbezüglichen Empfehlungen. Bei Vorliegen einer Verkäufer-Due-Diligence kann man nahezu immer auf die Durchführung einer eigenen Due-Diligence verzichten, ersetzt die verbleibenden Unwägbarkeiten dann aber durch entsprechende Gewährleistungen und Garantieerklärungen des Verkäufers.