Auch bei der Übernahme oder Übertragung einer Arztpraxis ist nach unserer langjährigen Beratungserfahrung die Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung unverzichtbar. Natürlich erreicht eine solche Prüfung nicht den Umfang, der etwa bei der Akquisition eines internationalen Firmenverbunds mit mehreren Tochtergesellschaften üblich ist. Gleichwohl wäre es ein erheblicher Fehler, in Anbetracht vermeintlich geringerer Komplexität gänzlich auf diese systematische Risiko- und Chancenanalyse zu verzichten. Die in Rede stehenden Investitionsvolumina – je nach Fachrichtung, Standort und Größe der Praxis zwischen rund 100.000 € und teilweise weit über 1 Mio. € – rechtfertigen stets eine gründliche Untersuchung.
Was bedeutet Due Diligence?
Unter einer Due-Diligence-Prüfung versteht man eine mit der „gebotenen Sorgfalt“ durchgeführte Untersuchung, zumeist veranlasst durch den Käufer eines Unternehmens, einer Praxis oder einer Immobilie. Ziel ist es, die Stärken, Schwächen, Risiken und Werttreiber des Zielobjekts zu identifizieren. Die Ergebnisse beeinflussen maßgeblich
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die Kaufpreisfindung,
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die vertragliche Gestaltung,
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die erforderlichen Gewährleistungs- und Garantieerklärungen sowie
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die Entscheidung, ob der Kauf überhaupt durchgeführt wird.
Käufer und Verkäufer vereinbaren Umfang und Zeitraum der Prüfung; häufig wird zudem eine Aufwandspauschale festgelegt, falls der Kauf letztlich nicht zustande kommt. Die Prüfung erfolgt typischerweise unter Mitwirkung von Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und ggf. spezialisierten Branchenexperten.
Unsere Erfahrung aus zahlreichen Branchen
Unsere Kanzlei führt seit vielen Jahren Due-Diligence-Prüfungen in den verschiedensten Berufs- und Unternehmensbereichen durch – insbesondere bei
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Arzt- und Zahnarztpraxen,
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Apotheken,
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Anwaltskanzleien
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sowie Steuerberatungsgesellschaften.
Von besonderem Vorteil sind hierbei unsere umfangreichen Erfahrungen aus der Abwicklung von Praxen und Kanzleien. Nicht selten steht ein Praxisinhaber vor der Alternative: Übergabe an einen Nachfolger oder Abwicklung der Praxis – letztere ist regelmäßig mit erheblichen organisatorischen und finanziellen Belastungen verbunden. Genau deshalb muss dieser Aspekt zwingend in die Kaufpreisverhandlungen einfließen.
Ein professionelles Vorgehen führt häufig zu einer doppelten Vorteilssituation:
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Der Verkäufer erzielt einen Kaufpreis, der deutlich positiv gegenüber den Verlusten einer Abwicklung steht.
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Der Käufer erwirbt die Praxis zu einem Wert, der unterhalb des isoliert ermittelten „theoretisch angemessenen“ Kaufpreises liegt, jedoch wirtschaftlich absolut nachvollziehbar ist.
Derartige Konstellationen hängen jedoch von vielen Parametern ab – etwa Fachrichtung, regionaler Nachfrage, dem Vorhandensein von Zulassungsbeschränkungen oder der wirtschaftlichen Struktur der Praxis.
Due-Diligence-Prüfung aus Sicht des Käufers
In der überwiegenden Zahl der Fälle initiiert der Käufer die Due Diligence. Er bestimmt die Fachleute, die das Zielunternehmen untersuchen. Gegenstand der Analyse sind u.a.:
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wirtschaftliche und steuerliche Kennzahlen,
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bestehende Arbeits- und Mietverträge,
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technische Ausstattung und Restnutzungsdauer,
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Patientenstruktur, Fallzahlen und Abhängigkeiten,
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Abrechnungsdaten, Plausibilität und Dokumentation,
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rechtliche Risiken, z.B. aus Datenschutz, Berufsrecht oder Haftungsfragen.
Die Ergebnisse fließen anschließend direkt in die Kaufpreisstrategie und die vertraglich geforderten Garantien ein.
Due-Diligence-Prüfung aus Sicht des Verkäufers („Vendor Due Diligence“)
Eine Verkäufer-Due-Diligence wird vom Praxisinhaber selbst veranlasst, um die Praxis optimal für den Verkauf vorzubereiten. Sie ermöglicht dem Verkäufer:
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Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und vor dem Verkaufsprozess zu beseitigen,
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Unterlagen geordnet und vollständig aufzubereiten,
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Transparenz gegenüber Kaufinteressenten herzustellen und Vertrauen zu schaffen,
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den Verkaufsprozess zu beschleunigen und zu professionalisieren.
Eine Vendor Due Diligence ist insbesondere vorteilhaft, wenn
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mehrere Interessenten angesprochen werden sollen,
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der Verkäufer Nachfragen und Unsicherheiten auf Käuferseite reduzieren möchte,
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ein möglichst reibungsloser, schneller Verkaufsprozess angestrebt wird.
Auf Grundlage einer sorgfältig erstellten Verkäufer-Due-Diligence kann der Käufer oftmals sogar auf eine eigene umfassende Prüfung verzichten. Die verbleibenden Unsicherheiten werden dann über entsprechende Gewährleistungen und Garantieerklärungen des Verkäufers abgesichert.
Aufgrund der in Deutschland anstehenden großen Welle an Unternehmens- und Praxisnachfolgen gewinnt die Verkäufer-Due-Diligence zunehmend an Bedeutung und gehört inzwischen zu unseren regelmäßigen Empfehlungen.
