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    Das Thüringer Arztregister war vor seiner Einführung durchaus umstritten. Während die einen das Arztregister mit Skepsis betrachteten und darauf verwiesen, dass ein weiteres Verzeichnis lediglich mehr Bürokratie erzeuge, wurde von anderer Seite darauf verwiesen, dass auf diese Weise „falschen Ärzten ohne Approbation“ besser auf die Schliche zu kommen sei. Bisher musste sich jeder approbierte Arzt bei der für ihn zuständigen Landesärztekammer anmelden und dort die Approbationsurkunde vorlegen. Durch einen besseren Austausch der Ärztekammern untereinander und durch die Einführung fälschungssicherer Urkunden seit Mitte des Jahres bei der Thüringer Approbationsbehörde dürfte sich das Problem allerdings ohnehin minimieren. Gegner der Arztregister hatten diese auch als eine Art „Big Brother“ für Kliniken kritisiert. Die Landesregierung hatte die Einführung per Rechtsverordnung beschlossen, dies wiederum aus ganz anderen Gründen, nämlich um die beschlossenen Facharztquoten besser überprüfen zu können und „Tricksereien auszuschließen“.

    Letztlich sind die verschiedenen Meinungsäußerungen im Zusammenhang mit der kürzlich erfolgten Einführung wohl darauf zurückzuführen, welche eigenen Interessen verfolgt werden. Wir halten die zusätzliche „Bürokratie“ für außerordentlich überschaubar. Es wurde ein Register geschaffen, wie es dieses auch bereits bei anderen Kammerberufen seit Jahrzehnten gibt, vgl. etwa das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis. Hier können nicht nur Verbraucher, sondern auch Berufskollegen recherchieren. Die Problematik der „falschen Ärzte“ gibt es auch in anderen Berufszweigen, dort eben das Problem der „falschen Anwälte“. Aus unserer Sicht ist es durchaus wichtig, dass Berufsträger, die nicht mehr tätig werden dürfen, weil sie ihre Zulassung zurückgegeben oder diese ihnen entzogen worden ist, dort nicht mehr verzeichnet sind bzw. bei Rechtsanwälten auch der Umstand einer angeordneten Praxisabwicklung vermerkt ist.

    Unter nachfolgendem Link finden Sie den Antrag auf Eintragung in das Arztregister bei der KV Thüringen.

    Thüringer Arztregister
    Birgit OehlmannRechtsanwältin
    Thüringer Arztregister
    Andrea KahleRechtsanwältin