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    Mit dem Oberbegriff Praxis / Apotheke soll letztlich der Betrieb eines freiberuflichen Unternehmens durch einen Arzt oder Apotheker oder Angehörigen eines sonstigen Heilberufes zusammengefasst werden, dies in den unterschiedlichsten Ausprägungen, Gesellschaftsformen, Berufsausübungsgemeinschaften etc. Wir beraten und vertreten zahlreiche dieser Berufsträger, dies sowohl in rechtlicher als auch in steuerlicher Hinsicht. Gerade hier erweist sich das Modell der Kanzlei OEHLMANN, den Mandanten ein „one-stop-shopping“ zu ermöglichen, als Erfolgsmodell. Unsere Mandanten aus diesen Berufsgruppen sind in der Regel mittels Dauerberatungsverträgen mit unserer Kanzlei verbunden, die mit einer monatlichen Beratungspauschale den gesamten steuerrechtlichen und außergerichtlichen rechtlichen Bereich abdecken. Gegenstand ist dabei nicht nur die Lohnbuchhaltung und die laufende Verbuchung der Geschäftsvorfälle mittels DATEV, sondern auch die betriebswirtschaftliche und z.B. arbeitsrechtliche Beratung.

    Wir begleiten unsere Mandanten bei der Praxisgründung, Fragen der Kassenarztzulassung und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen ebenso wie bei Auseinandersetzungen auf Gesellschafterebene, die ohne ordnungsgemäße anwaltliche Beratung auch Ausmaße annehmen können, die weit über eine noch so „schmutzige“ Ehescheidung hinaus reichen können. Aber da nehmen sich Ärzte und Apotheker im Verhältnis zu Angehörigen anderer freier Berufe nicht viel. Auch Auseinandersetzungen unter Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Architekten werden oft mit einer Härte geführt, die weder persönlich, noch insbesondere wirtschaftlich in irgendeiner Weise nachvollziehbar ist. In diesen Bereichen bieten wir auch das Instrument der Mediation an. Frau RAin Hübenthal ist ausgebildete Wirtschaftsmediatorin, auch andere Mitglieder der Kanzlei OEHLMANN verfügen über einschlägige Erfahrungswerte.

    Hintergrund derartiger Auseinandersetzungen ist nicht selten die wirtschaftliche Situation der Praxis / Apotheke und das Rekurrieren auf unterschiedliche persönliche Umsätze und Erträge in Relation zu den jeweiligen Gewinnanteilen. Hier gilt es im Vorfeld, vertragliche Gestaltungen zu finden, die auch für solche Fälle „Sollbruchstellen“ beinhalten, die eben nicht sogleich zu existentiellen Auswirkungen führen.

    Trotzdem geschieht es auch aus anderen Gründen bedauerlicherweise immer wieder, dass Angehörige der Berufsgruppen der Ärzte und Apotheker in wirtschaftliche Schieflage geraten. War dies in der Vergangenheit oft dem Umstand der Beteiligung an irgendwelchen (im Wortsinne) windigen Steuersparmodellen geschuldet, wobei sich neben Windparks auch Schrottimmobilien, Filmfonds und Charterschiffe allergrößter Beliebtheit erfreuten, kommen heute im verstärkten Umfang auch andere eher „klassische“ Ursachen hinzu. Die Zeiten, in denen Ärzte und Apotheker zumindest in der Wahrnehmung unbeteiligter Dritter schier unendliche Erträge generieren konnten, sind lange vorbei, so es sie denn jemals in dem „gefühlten Ausmaß“ gegeben haben sollte. So können einfache betriebswirtschaftliche Fehler, zu spätes Reagieren auf Einbußen, Krankheit oder andere Gründe aus dem privaten Bereich sehr schnell eine drohende Illiquidität erzeugen. Hier ist schnelle und professionelle Hilfe im Bereich der Sanierung und Umstrukturierung gefragt.

    Lässt sich die Insolvenz im Einzelfall nicht mehr vermeiden, erhalten sie gleichermaßen durch unsere Kanzlei Hilfestellung.

    Aber auch wenn Sie nach einem langen und erfolgreichen Berufsleben an die Unternehmensnachfolge denken, sollte diese ordnungsgemäß gestaltet sein – und zwar rechtzeitig und im Vorfeld. Hierbei werden regelmäßig krasse Fehlentscheidungen getroffen, das Exit-Szenario und der Übergang in den Ruhestand erweisen sich dann als Horror-Szenario. Oft genug stehen Immobilien unerkannt im Betriebsvermögen, mit der Aufgabe oder der Übertragung der Praxis / Apotheke gelangen stille Reserven zur Aufdeckung und Steuerzahlungen in der Größenordnung von mehreren Hunderttausend Euro müssen geleistet werden. Wir verfügen über Rechtsanwälte mit den dafür notwendigen Fachanwaltsausbildungen und der der entsprechenden Erfahrung. Das ist kein Arzt- und Medizinrecht, sondern Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht!

    Praxis / Apotheke
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
    Praxis / Apotheke
    Thomas HansenRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    Praxis / Apotheke
    Birgit OehlmannRechtsanwältin
    • Fachanwältin für Erbrecht
    • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)