Praxis / Apotheke

Unter dem Sammelbegriff „Praxis / Apotheke“ fassen wir sämtliche Formen freiberuflicher heilberuflicher Tätigkeit zusammen – von der Einzelpraxis des Arztes oder Zahnarztes über physiotherapeutische und psychotherapeutische Einrichtungen bis hin zur öffentlichen Apotheke, Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ-Strukturen oder komplexen ärztlichen und pharmazeutischen Gesellschaftsmodellen. Die Besonderheiten dieses Sektors – starke Regulierung, hohe persönliche Haftung, große wirtschaftliche Bedeutung und intensive berufsrechtliche Vorgaben – erfordern spezialisiertes juristisches und steuerliches Know-how.

Genau an dieser Stelle setzt unser Beratungskonzept an. Wir vertreten seit vielen Jahren eine Vielzahl von Angehörigen der Heilberufe umfassend in rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen. Unser Kanzleimodell – das Prinzip des „one-stop-shopping“ – hat sich dabei als äußerst effizient erwiesen: Unsere Mandanten erhalten sämtliche relevanten Beratungsleistungen aus einer Hand, koordiniert und aufeinander abgestimmt, ohne Reibungsverluste zwischen Beratern. Viele unserer Mandanten sind über Dauerberatungsverträge mit unserer Kanzlei verbunden, die zu einer festen monatlichen Pauschale den gesamten außergerichtlichen steuerrechtlichen und rechtlichen Beratungsbedarf abdecken. Dies reicht von der Lohnbuchhaltung und der laufenden Verbuchung sämtlicher Geschäftsvorfälle über DATEV bis hin zur arbeitsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, vertragsrechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Beratung.

Begleitung über den gesamten Lebenszyklus einer Praxis oder Apotheke

Wir betreuen unsere Mandanten von der ersten Idee einer Selbstständigkeit an:

  • Praxis- oder Apothekengründung,

  • Zulassungsfragen (insbesondere Kassenarztrecht und berufsrechtliche Anforderungen),

  • Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen,

  • Investoreneinstiege und Kooperationsmodelle,

  • Berufsrechtliche Fragestellungen,

  • Praxisübernahmen und -abgaben.

Besonderes Augenmerk legen wir auch auf Konflikte zwischen mehreren Berufsträgern. Auseinandersetzungen auf Gesellschafterebene können – ohne rechtliche Strukturierung und professionelle Begleitung – Ausmaße annehmen, die nicht selten intensiver sind als die sprichwörtlich „schmutzige“ Scheidung. Das gilt im Übrigen nicht nur für Ärzte und Apotheker. Auch unter Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Architekten werden Konflikte oftmals mit einer Härte geführt, die weder wirtschaftlich noch persönlich vernünftig erscheint.

Aus diesem Grund bieten wir – ergänzend zur klassischen anwaltlichen Vertretung – auch Mediation als Konfliktlösungsinstrument an. Mediation kann gerade bei fortbestehenden beruflichen Kooperationen oder zur Vermeidung langwieriger gerichtlicher Auseinandersetzungen eine ausgesprochen effektive Lösung darstellen.

Typische Konfliktursachen: Wirtschaftlichkeit, Gewinnverteilung, Fehleinschätzungen

Wirtschaftliche Disparitäten innerhalb einer Praxis- oder Apothekenstruktur sind häufig der Kern späterer Streitigkeiten. Unterschiedliche Vorstellungen über eigene Umsätze, Einsatzzeiten oder Gewinnverteilungen führen oft zu Spannungen. Hier ist eine vorausblickende Vertragsgestaltung unabdingbar. Dazu gehören klare Regelungen über:

  • variable Gewinnanteile,

  • Anpassungsmechanismen („Sollbruchstellen“),

  • Ausscheidens- und Nachfolgeoptionen,

  • Abfindungsmodalitäten,

  • Mechanismen zur Konfliktlösung.

Solche Regelungen stellen sicher, dass wirtschaftliche Veränderungen nicht sofort existenzielle Krisen auslösen.

Wirtschaftliche Krisen – früher Steuersparmodelle, heute klassische unternehmerische Risiken

Trotz guter Ausbildung und hoher persönlicher Motivation geraten Ärzte und Apotheker immer wieder in wirtschaftliche Schieflagen. Früher waren dies häufig die Folgen fehlgeschlagener Steuersparmodelle – etwa Beteiligungen an Windparks, Schrottimmobilien, Filmfonds oder Charter-Schiffen –, die als sichere Anlage verkauft wurden, tatsächlich aber erhebliche Haftungs- und Verlustrisiken bargen.

Heute sind wirtschaftliche Probleme weit häufiger klassischer Natur:

  • falsche betriebswirtschaftliche Entscheidungen,

  • steigende Kostenstrukturen,

  • rückläufige Patientenzahlen,

  • zunehmende Regulierung,

  • Krankheit oder familiäre Belastungen,

  • zu späte Reaktion auf finanzielle Engpässe.

Die Vorstellung unerschöpflicher Erträge im Heilberuf ist längst Vergangenheit – sofern sie überhaupt jemals in dem vermeintlichen Ausmaß existierte. Bereits einfache Versäumnisse können kurzfristig die Liquidität gefährden. In solchen Situationen bieten wir schnelle, effektive und rechtlich belastbare Unterstützung im Bereich Sanierung, Restrukturierung und Krisenmanagement.

Sollte eine Insolvenz nicht mehr vermeidbar sein, begleiten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch in diesem Stadium – von der Vorbereitung über das Insolvenzantragsverfahren bis hin zu Verhandlungen mit Gläubigern und Banken.

Praxis- oder Apothekenabgabe: Nachfolge, Steuerfallen und strategische Planung

Nach einem langen Berufsleben möchten viele Mandanten ihre Praxis oder Apotheke geordnet übergeben oder schließen. Genau hier lauern jedoch erhebliche Fallstricke.

Oft werden Übergaben ohne klare Strategie vorbereitet – mit teilweise dramatischen Folgen. Wir erleben regelmäßig:

  • unerkannte Betriebsvermögenszuordnungen,

  • die versehentliche Aufdeckung stiller Reserven,

  • Steuerbelastungen im sechsstelligen Bereich,

  • fehlerhafte gesellschaftsrechtliche Gestaltungen,

  • fehlende Abstimmung zwischen Steuerberater und Rechtsbeistand.

Eine ordnungsgemäße Gestaltung der Nachfolge muss frühzeitig, ganzheitlich und unter Berücksichtigung von Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht erfolgen. Die hierfür erforderlichen Fachanwaltsqualifikationen und langjährigen Erfahrungswerte sind in unserer Kanzlei vorhanden.

Denn: Die Abgabe einer Praxis oder Apotheke ist kein medizinrechtliches Thema – sondern primär Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht.