Insolvenz des Arztes / Apothekers

Die Insolvenz des Arztes oder Apothekers ist der Super-GAU eines Berufsträgers. Teilweise Jahrzehnte lange Tätigkeit gehen buchstäblich in Rauch auf. Auch die Folgen auf der privaten Ebene sind oft nicht minder dramatisch.

Dieser Rechtsbereich stellt seit Gründung der Kanzlei einen der wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte dar. Bereits im Jahre 1991 wurde in Hessen ein Großverfahren mit über 40.000 Mitarbeitern in die Betreuung übernommen. In der Folge kamen dann weitere Verfahren aus den verschiedensten Branchen und in den verschiedensten Bundesländern dazu. Bei den von der Kanzlei betreuten Verfahren, namentlich durch RA Carsten Oehlmann und RAin Birgit Oehlmann, wurde ein Schwerpunkt auf Erhaltung des Produktivvermögens beispielsweise durch Betriebsfortführung in der Insolvenz, übertragende Sanierung oder Ausgründungen gelegt. In Einzelfällen dauerten die Verfahren mehrere Jahre an, in denen durch erhebliche Umsatzsteigerungen verknüpft mit den entsprechenden kostensenkenden Begleitmaßnahmen nachhaltig positive Erträge erwirtschaftet werden konnten, um diese Unternehmen sodann einer Veräußerung zuzuführen.

Wir haben dann aus grundsätzlichen Erwägungen heraus entschieden, nicht mehr in der Insolvenzabwicklung selbst tätig zu sein, sondern diese Erfahrungen vielmehr in der Insolvenzbegleitung für betroffene Unternehmen und Unternehmer zu nutzen. Die Kanzlei OEHLMANN ist seitdem ausschließlich im Vorfeld einer Insolvenz im wesentlichen zur Insolvenzvermeidung tätig. Sollte dieses aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr möglich sein, erfolgt eine beratende Tätigkeit innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Vielfach stimmen die Vorstellungen und Befürchtungen der Betroffenen mit der tatsächlichen oder rechtlichen Situation nicht überein, so dass Fehlreaktionen ohne vorherige Beratung mit teilweise katastrophalen Ergebnissen im Bereich der persönlichen Ebene die Folge sind.

Hier ist gerade die professionelle Beratung im Vorfeld, ebenso und insbesondere auch zu Auswirkungen auf die private Vermögenssituation und zu strafrechtlichen Aspekten, das Gebot der Stunde. Die Gestaltung der privaten und ggf. unternehmerischen Zukunft, etwa mittels einer Auffanglösung, einer übertragenen Sanierung, einem Management-Buy-In/Out oder anderen klassischen Optionen, ist dann der Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Für diese Tätigkeit bedarf es neben selbstverständlichen Kenntnissen im Insolvenzrecht in erster Linie solcher im Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und Strafrecht. Nicht ohne Grund verfügen daher Mitglieder der Kanzlei OEHLMANN über derartige, überwiegend durch einschlägige Fachanwaltschaften nachgewiesene Kenntnisse und Erfahrungen.