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    Maßgebliches Kriterium für die Entscheidung zur Praxisgründung, ob im Wege einer Neugründung oder im Wege einer Praxisübernahme, sind die Kosten einer solchen Investitionsentscheidung. Interessanterweise kommen eine Reihe von Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass es kaum Unterschiede in Kostenhinsicht gibt, ob es sich um eine komplette Neugründung oder die Übernahme einer bestehenden Praxis handelt. In beiden Fällen werden etwa am Beispiel einer allgemeinmedizinischen Praxis durchschnittliche Kosten in einer Größenordnung von etwa 150.000 € genannt, bei der Gründung einer Hausarztpraxis sollen Kosten in Höhe von etwa 110.000 € zur Entstehung gelangen.

    „Die apoBank analysiert regelmäßig ihre Daten zum Thema Praxisgründung. Hierzu gehören auch Informationen über Investitionen, die bei der Praxisneugründung beziehungsweise bei der Praxisübernahme anstehen. Je nach Fachgebiet variiert diese Summe, was in erster Linie der Anschaffung medizinischer Gerätschaften geschuldet ist. Die Praxisausstattung eines Allgemeinmediziners ist bei Weitem nicht so kostenintensiv, wie die eines Radiologen. Unterm Strich halten sich die Investitionen, bei der Neugründung oder Übernahme einer Arztpraxis mit dem Ziel eine Tätigkeit als Arzt in der Allgemeinmedizin aufzunehmen, die Waage.“ (Quelle: praktischArzt)

    Für die Finanzierung der Übernahme oder Neugründung einer Praxis stehen grds. Bankdarlehen, Leasing, Mietkauf oder ein Mix aus verschiedenen Bausteinen im Raum. Stöbern Sie einfach ein wenig auf unseren Seiten … oder fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker … oder Anwalt oder Steuerberater.

    Kosten der Praxisgründung
    Birgit OehlmannRechtsanwältin
    Kosten der Praxisgründung
    Andrea KahleRechtsanwältin