Der Fachanwalt für Versicherungsrecht hat nach der Fachanwaltsordnung (FAO) nachfolgende theoretische Kenntnisse nachzuweisen:


§ 14a FAO – Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Versicherungsrecht

Für das Fachgebiet Versicherungsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung,
  2. Recht der Versicherungsaufsicht,
  3. Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts,
  4. Transport- und Speditionsversicherungsrecht,
  5. Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),
  6. Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung),
  7. Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),
  8. Rechtsschutzversicherungsrecht,
  9. Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts.

Diese theoretischen Kenntnisse werden in insgesamt 120 Zeitstunden vermittelt und sodann in mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Klausuren), die einen Gesamtzeitaufwand von 15 Zeitstunden nicht unterschreiten dürfen, geprüft. Der Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen ist gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer für die Verleihung des entsprechenden Fachanwaltstitels im Rahmen der Antragstellung nachzuweisen durch die Erstellung einer sog. Fallliste mit mindestens 80 Fällen. Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist zudem eine dreijährige Zulassung als Rechtsanwalt und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung. Dem Erwerb eines solchen Fachanwaltstitels geht in der Regel eine strategische Entscheidung der Kanzlei voraus. Angesichts der eher begrenzten Bedeutung im Gesamtportfolio haben wir enstweilen darauf verzichtet. Es existieren mittlerweile so viele verschiedene Fachanwaltstitel, dass es erfahrenen Rechtsanwälten schwer fällt, eine Auswahl zu treffen, denn die Anzahl der Fachanwaltstitel, die der Rechtsanwalt zu führen berechtigt ist, ist auf insgesamt drei limitiert. Drei Rechtsanwälte der Kanzlei OEHLMANN verfügen über (teilweise deutlich) mehr als 20 Jahre anwaltlicher Berufserfahrung.

Vornehmlich im Wirtschaftsrecht tätige Rechtsanwälte müssen in aller Regel allerdings die mehr als doppelte Anzahl von Fachbereichen abdecken. Das Versicherungsrecht gehört in wesentlichen Teilen zum „täglichen Brot“ jedes im Wirtschaftsrecht tätigen Rechtsanwalts, was sich unschwer an der obigen Auflistung der nachzuweisenden theoretischen Kenntnisse ablesen lässt. Umgekehrt werden nur wenige Fachanwälte für Versicherungsrecht über die zur Durchdringung eines komplizierten Haftungsfalls erforderlichen Rechtskenntnisse zum Beispiel im Bereich des Steuerrechts, des Immobilienrechts und des Gesellschaftsrechts verfügen. Ohne derartige Kenntnisse wird man nur in seltenen Fällen eine ordnungsgemäße, umfassende und mandantengerechte Beratung und ggf. auch prozessuale Vertretung vor Gericht bewerkstelligen können.

Ihre Ansprechpartner in der Kanzlei OEHLMANN verfügen daher gemäß unserer Usancen und Prioritäten über die Qualifikationen als
  • Fachanwalt für Steuerrecht (2)
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht (2)
  • Fachanwalt für Erbrecht (3)
  • Fachanwalt für Familienrecht (2)
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht (2)
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht (1)