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    Grundlagen

    • Allgemeines

    Das Rechtsgebiet Medizinrecht bezeichnet zunächst die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient aber auch von Ärzten untereinander. Weiterer Bestandteil sind u.a. die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufes.

    • Patient

    Aus Patientensicht wichtig ist in erster Linie das Gebiet der Arzthaftung und Fragestellungen der Abrechnung gegenüber Privatpatienten mittels der einschlägigen Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ bzw. GOZ). Rechtsbeziehungen zwischen Patienten und Krankenkassen u.a. im Bereich streitiger Kostenerstattungen erlangen ebenso einen immer höheren Stellenwert.

    • Arzt

    Für den Arzt wichtige Bereiche sind z.B. das Recht der Kassenzulassung, die Vergütung von Behandlungsleistungen, die Rechtsbeziehungen zur Kassenärztlichen Vereinigung und der jeweiligen Landesärztekammer usw. Immer zentralere Bedeutung gewinnt auch das sog. ärztliche Gesellschaftsrecht, Praxisübertragungen und Praxisverkäufe, hierbei insbesondere auch einvernehmliche oder streitige Auseinandersetzungen von Berufsausübungsgemeinschaften. Das sog. Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht umfasst die Folgeerscheinungen vorsätzlichen oder fahrlässigen Fehlverhaltens von Ärzten, Apothekern oder von Pflegepersonal.

    • Sonstige

    Gemäß der allgemein gültigen Definitionen kann zu dem Gebiet des Medizinrechts im weiteren Sinne auch das Krankenhausrecht, das Recht der Pflegeberufe, das Recht der Apotheken und das Pharmarecht gezählt werden. Dieser Bereich, der einen öffentlich-rechtlichen Schwerpunkt aufweist, wird demgemäß häufig auch Gesundheitsrecht genannt.

    Mandanten der Kanzlei

    Wir sind hier in einigen ausgewählten Bereichen entsprechend unserer weiteren Schwerpunkte für unsere Mandanten tätig. Zu diesen zählen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Angehörige sonstiger Heilberufe. Für Patienten sind wir in erster Linie bei Auseinandersetzungen mit Krankenkassen und Versicherungen behilflich.

    Weiterführende Informationen

    Besuchen Sie uns auch auf unserer für den Schwerpunkt Arzt- und Medizinrechtrecht im Aufbau befindlichen gesonderten Website mein-medizinrechtanwalt.de, aus der sich viele Antworten für allgemeine aber auch spezielle Fragestellungen ergeben. Nutzen Sie dazu auch die Suchfunktion auf der Navigationsleiste oben rechts, gekennzeichnet mit einer stilisierten Lupe. Diese führt Sie zu Ausführungen auf der Website zu Ihrem Suchwort und auch zu interessanten Beiträgen und Urteilen in der Rubrik Aktuelles.

    Unten auf der Seite finden Sie eine Auswahl verschiedener Merkblätter vornehmlich aus dem steuerlichen Bereich, etwa zu den Stichworten „Gesundheitskosten“, „außergewöhnliche Belastungen“, „Arztpraxis und Vertragsarztzulassung“, „Umsatzsteuer und Gewerbesteuer bei Heilberufen“ etc. Stöbern Sie doch einfach ein wenig.

    Medizinrecht
    Ulrike LamprechtRechtsanwältin
    • Fachanwältin für Verkehrsrecht
    Medizinrecht
    Birgit OehlmannRechtsanwältin