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Steuerrecht als Spezialmaterie
Das Steuerrecht ist ein Spezialbereich des sog. öffentlichen Rechtes. Die Abgabenordnung regelt im Wesentlichen das Verfahren der Festsetzung und Erhebung von Steuern, während die speziellen Regelungen zur Ermittlung der Höhe der Steuerschuld in einer Vielzahl von Einzelgesetzen niedergelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist das Steuerrecht insgesamt hoch komplex und in vielen Teilbereichen auch regelrecht kompliziert. Professionelle und kompetente Beratung ist daher unverzichtbar, um nicht im Nachhinein nahezu ausweglose Situationen zu erzeugen. Vielfach ergeben sich Überschneidungen aber auch Konfliktpotential aus den verschiedensten anderen Rechtsgebieten, sei dies beispielsweise das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Erbrecht, das Familienrecht oder auch das Arbeitsrecht. Zivilrechtlich wirksamen Konstruktionen kann gleichwohl die steuerliche Anerkennung versagt bleiben.
Drei Fachanwälte für Steuerrecht
Rechtsanwalt Carsten Oehlmann, Rechtsanwalt Thomas Hansen und zeitlich zuletzt Rechtsanwältin Stefanie Schramm sind zugleich Fachanwälte für Steuerrecht und dokumentieren damit die spezielle Ausrichtung unserer Kanzlei. In Thüringen verfügen aktuell (Stand: 31.12.2019) lediglich 47 Rechtsanwälte von insgesamt knapp 2.000 zugelassenen Rechtsanwälten über einen Fachanwaltstitel für Steuerrecht. Eine klassische Unternehmensnachfolge oder gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen sind ohne gleichzeitige vertiefte Kenntnisse in allen betroffenen Bereichen nicht seriös darstellbar. Genau da liegt aber oft das entscheidende Problem: Mehrere Berater mit den jeweiligen einzelnen Fachgebieten können selten eine gemeinsame ganzheitliche Lösung erarbeiten. Wir haben uns daher entschieden, Doppel- und Dreifachqualifikationen anzustreben mit der Folge der Optimierung von Zeit und Kosten für den Mandanten. Daneben verfügt die Kanzlei OEHLMANN u.a. mit Frau Kati Rettelbusch über eine Berufsträgerin mit der Qualifikation als Steuerberaterin.
Betriebsprüfung
Wir begleiten unsere Mandanten regelmäßig bei Betriebsprüfungen, wobei wir bereits im Vorfeld bei der Anordnung und auch während der laufenden Betriebsprüfung stets auch mögliches Gefahrenpotential im Auge behalten, sei es die Gefahr von Schätzungen oder gar die drohende Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Nicht selten übernehmen wir aber auch die Betreuung und Begleitung von Betriebsprüfungen, in denen ein externer Steuerberater drohende Konflikt- und Gefahrenpotentiale nicht erkennt, unzureichend oder schlichtweg falsch beantwortet. Hier gilt es dann, unverzüglich einzuschreiten und bereits im Rahmen der Betriebsprüfung zu verhindern, dass unzutreffende Fakten geschaffen werden.
Vertretung vor den Finanzgerichten
Sollte es in Einzelfällen beispielsweise im Rahmen von Betriebsprüfungen o.ä., bei denen wir Sie begleiten, zu unterschiedlichen Auffassungen mit der Finanzverwaltung kommen, gelingt es sehr häufig, auch hier zu einvernehmlichen Lösungen zu gelangen. Gelegentlich sind aber auch Streitverfahren vor den Finanzgerichten in den von uns betreuten Mandaten unvermeidbar. Daneben übernehmen wir häufig auch im Benehmen mit dem bisherigen Steuerberater von Mandanten deren Vertretung vor den Finanzgerichten, weil seitens der klassischen Steuerberater in aller Regel keine hinreichende Prozesserfahrung vorliegt.
Steuerstrafverfahren
Eine erfolgreiche Tätigkeit in diesem Bereich erfordert stets langjährige und vertiefte Erfahrung, daneben laufende Fortbildung und Fach übergreifende Kenntnisse. Gerade der Deliktsbereich der Steuerstraftaten ist verfahrenstechnisch im Stadium des Ermittlungsverfahrens mit „klassischen“ Straftaten nicht zu vergleichen. Dies gilt z.B. für die „richtige“ Abfassung einer Selbstanzeige, die in sehr vielen Fällen wegen kleiner Versäumnisse fehlschlägt, also nicht die begehrte Strafbefreiung erreicht. Oftmals ist auch eine allzu bereitwillige Kooperation der Steuerberater mit den Ermittlungsbehörden erst der Grundstein für eine spätere Verurteilung. Aus diesem Grunde verfügen inzwischen vier Anwälte unserer Kanzlei über eine Fachanwaltsausbildung im Bereich Steuerrecht. Wir gehen davon aus, dass unsere Kanzlei in diesem Deliktsbereich die führende Kanzlei in Thüringen und im angrenzenden Nordhessen ist.
Es wird grds. unterschieden nach „einfachen“ Steuerordnungswidrigkeiten und nach Steuerstraftaten. Auch die Steuerordnungswidrigkeiten bedürfen einer professionellen Beratung und Begleitung, denn auch wenn bei diesen nicht wirklich ernsthaft eine Haftstrafe droht, können diese existenzielle finanzielle Auswirkungen haben. Erst recht gilt dies natürlich bei Steuerstraftaten, die in der Kanzlei OEHLMANN nahezu immer mit mindestens gleichzeitig zwei Sachbearbeitern betreut werden. Oftmals ist dies bereits deswegen geboten, weil beide Ehepartner Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens geworden sind oder die Ausweitung auf den Ehepartner droht. Die Finanzverwaltung hat in der Regel ein hohes Interesse daran, stets beide Ehepartner in den Fokus der Ermittlungsbehörden gelangen zu lassen, weil mit jedem noch so geringen Grad der Beteiligung an der Steuerstraftat sogleich die Grundlage für eine gesamtschulderische Haftung für die Steuerschulden gelegt wird und die Wahrscheinlichkeit, vor dem Zugriff geschütztes Vermögen zu bewahren, damit ungleich geringer ist.
Bedauerlicherweise machen wir nicht selten die Erfahrung, dass eine Beauftragung erfahrener Anwälte erst dann erfolgt, wenn der bisherige Steuerberater und/oder „Hausanwalt“ in der Sache nicht weiterkommt oder der Ernst der Lage einfach zu spät erkannt wird. Lassen Sie sich Referenzen bisheriger einschläger Tätigkeiten der Rechtsanwälte benennen und prüfen Sie diese im Einzelfall auch nach! Bei Honorarvereinbarungen, die sich häufig im 5-stelligen Bereich bewegen, sollte man schon wissen, was man dafür als Gegenleistung zu erwarten hat.
Weitere Informationsquellen
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