OLG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 20.3.2018
Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat unter der Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dicks in vier Vergabenachprüfungsverfahren um die Vergabe eines Auftrags zum Anbau, zur Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken Verhandlungstermine bestimmt. Die Termine im Oberlandesgericht Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf, finden statt am
Mittwoch, den 28.03.2018, ab 10.15 Uhr im Saal BZ 5.
Der Vergabesenat verhandelt über sofortige Beschwerden von vier Unternehmen, die sich am Verfahren zur Vergabe des Auftrags zum Anbau, zur Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken in einer gesicherten Inhouse-Plantage in Deutschland für den Lieferzeitraum 2019 bis 2022 beteiligt haben. Auftraggeber ist die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Cannabis, das in der Medizin insbesondere der Behandlung von Schmerzpatienten dient, wurde in Deutschland in legaler Form bislang nicht gewerbsmäßig angebaut. Dementsprechend fehlt es bei den deutschen Bewerbern an Erfahrungswerten. In diesem Zusammenhang rügt das antragstellende Unternehmen im Verfahren VII-Verg 40/17, dass eine Frist zu kurz bemessen war, um, wie gefordert, einen Nachunternehmer mit entsprechenden Erfahrungen auf dem Gebiet benennen zu können. Im Verfahren VII-Verg 42/17 ist streitig, ob das sich um den Auftrag bewerbende Unternehmen eine den Anforderungen genügende Verpflichtungserklärung eines ausländischen Unternehmens vorgelegt hat, die den Zugriff auf dessen Erfahrungen im Cannabis- anbau nachweist.
Mit ihren Rechtsmitteln wenden sich die Beschwerdeführer gegen die jeweiligen Entscheidungen der Vergabekammer des Bundes (vgl. zu VII Verg 40/17 die Entscheidung vom 01.08.2017, VK 1 – 69/17, zu VII Verg 42/17 die Entscheidung vom 09.08.2017, VK 1 – 77/17, zu VII-Verg 52/17 die Entscheidung vom 25.10.2017, VK 1 – 119/17 und zu VII-Verg 54/17 die Entscheidung vom 13.11.2017, 1 VK – 117/17). Die Vergabekammer hatte die jeweiligen im Nachprüfungsverfahren gestellten Anträge zurückgewiesen.
Düsseldorf, 20. März 2018
Aktenzeichen OLG:
VII-Verg 40/17, VII-Verg 42/17, VII-Verg 52/17 und VII-Verg 54/17
Dr. Mihael Pohar
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