Das LG Lüneburg hat festgestellt, dass die IMRT-Bestrahlung bei der Behandlung von Prostatakarzinomen als medizinisch notwendig anzusehen und Kosten der Heilbehandlung dementsprechend von der privaten Krankenversicherung zu erstatten sind.

Dies hat das LG Lüneburg in mehreren Urteilen im Juli und August 2016 entschieden.

Nach Auffassung des Landgerichts ist die IMRT-Bestrahlung wesentlich weniger belastend als die konventionelle 3-D-Bestrahlung und nach den Ausführungen des Sachverständigen als wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode anzusehen, die geeignet ist, eine Krankheit zu heilen bzw. zu lindern.

Nachdem gegen diese Urteile durch die private Krankenversicherung jeweils Berufung eingelegt worden war, sind die Entscheidungen nunmehr nach Berufungsrücknahme rechtskräftig.

juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des LG Lüneburg Nr. 37/2018 v. 05.11.2018

IMRT-Strahlentherapie bei Prostatakarzinom medizinisch notwendig
Birgit OehlmannRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)